Auslandserfahrungen

Von Erasmus über Staff Mobility bis binationaler Abschluss: Ihre besten Optionen im Überblick.

Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken

Im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität werden Gastdozenturen (STA) an Partnerhochschulen in Programmländern gefördert. Zudem können im Rahmen der Förderlinie „KA131 international“ Aufenthalte an Erasmus-Partnerhochschulen in Partnerländern durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollte bei STA-Mobilitäten die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Die Förderung von Personalmobilität ist eine Initiative der Europäischen Kommission und als Teil der Internationalisierungsstrategie der Hochschule Offenburg zu verstehen. Das International Office der Hochschule Offenburg (IO) übernimmt die Jahresplanung und die administrative Abwicklung im Rahmen des Erasmus+ Programms.

Teilnehmende und Teilnahmevoraussetzungen

Eine Gastdozentur kann von folgenden Personen durchgeführt werden:

  • Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule Offenburg
  • Dozent*innen ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage
  • Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Voraussetzungen der Europäischen Kommission

Die Voraussetzungen der Europäischen Kommission sehen vor, dass

  • die Förderdauer zwischen zwei (Erasmus+ Programmländer) und fünf (Erasmus+ Partnerländer) aufeinanderfolgenden Arbeitstagen und zwei Monaten betragen muss,
  • ein inhaltlicher Bezug der Mobilität zu den Zielsetzungen des Erasmus+ Programms vorgegeben sein muss,
  • eine Vereinbarung eines Arbeitsprogramms (Mobility Agreement) mit der Heimathochschule und der Gasteinrichtung im Vorfeld abgesprochen werden muss,
  • ein Bericht über die Tätigkeit im Rahmen der Personalmobilität im Nachgang angefertigt (Beneficiary Module) werden muss und
  • nach Beendigung des Aufenthaltes eine Bestätigung der Gasteinrichtung eingeholt werden muss.

Das Lehrdeputat beträgt acht Unterrichtsstunden pro Woche. Eine Kombination aus Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung ist möglich, hierbei reduziert sich das Lehrdeputat auf vier Stunden pro Woche.

Organisatorischer Ablauf

Vor der Mobilität

Wenn Sie bezüglich einer STA-Mobilität bereits in Kontakt mit einer Partnerhochschule stehen, melden Sie sich bitte frühzeitig im IO und erläutern Sie kurz, welche Pläne Sie an der Partnerhochschule umsetzen wollen. Sie erhalten anschließend vom IO detaillierte Informationen zum administrativen Ablauf (u.a. eine detaillierte Checkliste) und ein Bewerbungsformular, das Sie spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Mobilitätsbeginn im IO einreichen. Die Organisation der Mobilität an sich erfolgt hauptsächlich durch die/den jeweilige*n Dozent*in, gemeinsam mit ihren/seinen Ansprechpartner*innen an der betreffenden Partnerhochschule.

Sollte noch kein Kontakt zu den Kolleg*innen an der gewünschten Partnerhochschule bestehen, melden Sie sich bitte auch frühzeitig mit einer kurzen Erläuterung zu Ihren Plänen im IO, das dann gerne versucht, den Kontakt herzustellen. Gleichzeitig erhalten Sie vom IO detaillierte Informationen zum administrativen Ablauf (u.a. eine detaillierte Checkliste) und ein Bewerbungsformular, das Sie mindestens ein Dreivierteljahr vor dem geplanten Mobilitätsbeginn im IO einreichen.

Bei Bewerbungen, die kurzfristiger als die vorgegebene Frist eingereicht werden, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Erasmus+-Förderung möglich ist.

Sobald feststeht, dass Sie die STA-Mobilität antreten können, schließen Sie die Vereinbarung des Arbeitsprogramms (Mobility Agreement) mit der Hochschule Offenburg und der Gasteinrichtung. Das von allen Parteien unterschriebene Mobility Agreement senden Sie (z.B. als Scan) an das IO. Anschließend erhalten Sie von dort das Grant Agreement, das Sie zweifach im Original unterschrieben an das IO zurücksenden (in Papierform).
Beide Vorlagen (Mobility Agreement und Grant Agreement) sowie eine detaillierte Checkliste erhalten Sie vom IO.

Nach der Mobilität

Nach der Mobilität reichen Sie die Bestätigung der Gastinstitution im Original im IO ein und füllen den Bericht über das Beneficiary Module aus. Zudem benötigt das IO sämtliche Belege der Reise und eine Kopie der über Zeus eingegebenen Reisekostenabrechnung. Nach der Bearbeitung werden diese an die Personalabteilung weitergeleitet.

Erasmus+ Förderung

Mit der Programmgeneration Erasmus+ wird der finanzielle Zuschuss auf eine Pauschale, sogenannte Stückkosten, für die Fahrt- und Aufenthaltskosten umgestellt. Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und werden von der Personalabteilung ans LBV gemeldet und versteuert. Wird die von der Europäischen Kommission zugewiesene Summe überschritten, muss die Differenz von der eigenen Abteilung/Fakultät übernommen werden. Auch deshalb ist es notwendig, vor der Antragstellung mit der/dem Vorgesetzten Rücksprache zu halten. Diese*r bestätigt die Kostenübernahme in Ihrem Bewerbungsformular. Ihre Erasmus+ Staff Mobility ist eine Dienstreise (Hinweise unter "Infos A-Z" beachten).

Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission. Die „Reisedistanz“ entspricht der Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Zielort. Der „Betrag“ entspricht dem Zuschuss für die An- und Rückreise zum/vom Zielort.

Stückkosten je Aufenthaltstag im Projekt 2023

Gastland Betrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität Betrag (Kosten je Einheit) vom 15. bis 60. Tag der Aktivität
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Partnerländer der Region 14 180 EUR / Tag 126 EUR / Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern, Partnerländer der Region 13 160 EUR / Tag 112 EUR / Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn 140 EUR / Tag 98 EUR / Tag
Personalmobilität zwischen Programm- und Partnerländern der Regionen 1 bis 12 180 EUR / Tag  

Im Projekt 2023 werden von bis zu 5 Tagen Aufenthalt 5 Tage gefördert. Für Mobilitäten in Partnerländer kann, sofern zutreffend, ein zusätzlicher Reisetag gefördert werden.

 

Fahrtkosten im Projekt 2023

Reisedistanz Standardreise Grünes Reisen
10 bis 99 KM 23 EUR -
100 bis 499 KM 180 EUR 210 EUR
500 bis 1999 KM 275 EUR 320 EUR
2000 bis 2999 KM 360 EUR 410 EUR
3000 bis 3999 KM 530 EUR 610 EUR
4000 bis 7999 KM 820 EUR -
8000 KM oder mehr 1500 EUR -

Erhöhter Reisekostenzuschuss für grünes Reisen
Seit dem Projekt 2021 können für An-/Abreise mit umweltfreundlichen Transportmitteln (Bus, Zug oder organisierte Fahrgemeinschaft in einem Pkw) höhere Reisezuschüssen ausgezahlt werden. Zudem können bis zu vier zusätzliche Fördertage für die längere An- und Abreise beantragt werden, wenn mindestens 50% der An- und Abreise mit den zuvor genannten umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurden. Die Gewährung der zusätzlichen Reisetage ist von der einfachen Entfernung (Ermittlung der Entfernung mithilfe des Distanzrechners) vom Abreiseort zum Zielort abhängig. Pro Wegstrecke können folgende zusätzliche Reisetage beantragt werden:

bis 500 km 0 Tage
501 - 1.500 km 1 Tag
ab 1.501 km 2 Tage

Der Bedarf für die zusätzlichen Reisetage ist zu begründen und eine ehrenwörtliche Erklärung ist einzureichen.   

Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Teilnehmende mit geringeren Chancen können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise zu beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkunden (vorbereitende Reisen sind i.d.R. für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist). Die Beantragung der Realkostenförderung erfolgt beim IO.

Zu Teilnehmenden mit geringeren Chancen zählen

- Teilnehmende mit einer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht

- Teilnehmende mit chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht

- Teilnehmende mit Kind/ern

 

Die endgültige Berechnung des Zuschusses erfolgt durch das IO und wird im Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) festgelegt. Eine Garantie für eine finanzielle Förderung besteht nicht.

Für eine persönliche Beratung oder bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte im IO bei Frau Melanie Schlüter.

 

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."