Finanzierung
Eine der wichtigsten, grundsätzlichen Fragen bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes ist nicht zuletzt die Frage der Finanzierung. Hierbei gilt es vorab zu klären, inwieweit man in der Lage und bereit ist, Studiengebühren und Lebenshaltungskosten im Ausland zu begleichen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Bitte prüfen Sie genau, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen und achten Sie dabei auf die z.T. sehr langen Vorlaufzeiten (z.T. von mehr als einem Jahr).
Das Team des International Office steht Ihnen für Fragen und Beratung zur Verfügung.
Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien finden Sie unter Stipendien sowie unter Nützliche Links.
Erasmus+ (Studiensemester)
Erasmus+ (Studiensemester)

Erasmus+ heißt das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Das Programm ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren.
Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende der Hochschule Offenburg im Rahmen von Erasmus+ während jedes Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) einen bzw. mehrere Studienaufenthalte bzw. Praktika mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten in einem der Programmländer absolvieren. Die Bewerbung für das Erasmus+-Mobilitätsstipendium für Studienaufenthalte erfolgt über die Online-Bewerbung beim International Office. Hier wird auch die Auswahl der Teilnehmer getroffen.
Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ an eine Partnerhochschule gehen, sind an der Gasthochschule von den Studiengebühren befreit. Außerdem erfolgt eine akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung über das Learning Agreement. Darüber hinaus erhält jede/r Studierende einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten.
Die Förderhöhe orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten europaweit monatliche Mindesthöhen für drei Ländergruppen. Die Höhe des tatsächlichen Mobilitätszuschusses variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von den bewilligten Mitteln. Die Bewilligungssumme ist i.d.R. erst im Juli bekannt und die genaue Förderdauer kann daher leider auch erst relativ spät mitgeteilt werden.
Förderung im Projekt 2019:
Pro Aufenthalt 10 Zero-Grant-Tage
| Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
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| Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
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Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 330,00 Euro mtl. |
Förderung im Projekt 2020:
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
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Gruppe 2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390,00 Euro mtl. |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 330,00 Euro mtl. |
Studierende mit Kindern sowie Studierende mit Behinderung haben die Möglichkeit, im Rahmen von Erasmus+ Sonderzuschüsse zu beantragen.
Jeder Studierende, der für eine Teilnahme am Erasmus+-Programm ausgewählt wurde, ist verpflichtet, nach der Auswahl und nach Beendigung des Auslandssemesters je einen online-Sprachtest zu machen sowie nach dem Aufenthalt einen online-Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und einen ausführlichen Erfahrungsbericht einzureichen.
Zur Verbesserung ihrer Fremdsprachenkompetenz werden den Studierenden Online-Sprachkurse entweder in der Arbeitssprache oder der Landessprache angeboten.
Die Erasmus+-Universitätscharta (ECHE) wird von der EU-Komission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+-Programm erfüllt.
Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."
Links zu ERASMUS+:
Erasmus+ Charta für Studierende
Erasmus+ (Praxissemester)
Erasmus+ (Praxissemester)

ERASMUS+ heißt das neue Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union, das am 1. Januar 2014 an den Start gegangen ist. Es löst das Programm für lebenslanges Lernen, JUGEND IN AKTION sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.
ERASMUS+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren.
Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende der Hochschule Offenburg im Rahmen von Erasmus+ während jedes Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) einen bzw. mehrere Studienaufenthalte bzw. Praktika in einem der Programmländer absolvieren.
Neben Studierenden können auch Graduierte im Rahmen des Programms ERASMUS+ gefördert werden. Sie können das Praktikum als Graduierter beispielsweise zwischen B.A. und M.A. beziehungsweise nach dem M.A. absolvieren. Wichtig ist hierbei, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums beendet ist. Ein Praktikum als Graduierte/r wird zum vorherigen Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) hinzugerechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sind.
Förderbar sind neben den EU-Ländern Praktika in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien sowie in der Türkei. Die Schweiz ist vorläufig aus dem Programm ausgenommen.
Um über ERASMUS+ gefördert werden zu können, muss das Praktikum mindestens 2 Monate (= 60 Tage) andauern und ein Vollzeitpraktikum sein. Während des gesamten Praktikumszeitraums müssen Sie an der Hochschule Offenburg eingeschrieben sein (Ausnahme: Graduierte).
Die Bewerbung für das ERASMUS-Praktika-Stipendium erfolgt über die landesweite Koordinierungsstelle für Praktische Studiensemester, KOOR/BEST, die an der Hochschule Karlsruhe angesiedelt ist. Die Bewerbung erfolgt online. Sie können sich das ganze Jahr über bewerben, allerdings müssen der KOOR/BEST Ihre vollständigen Unterlagen spätestens einen Monat* vor Praktikumsbeginn vorliegen. Bei Praktika im Vereinigten Königreich sind Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens drei Monate vor Praktikumsstart bei der KOOR/BEST einzureichen. Bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Hinweise der KOOR/BEST zur Visapflicht für UK-Praktika.
Planen Sie bitte entsprechende Vorlaufzeit ein, da Sie Unterschriften von der Hochschule Offenburg und Ihrer Praktikumsstelle einholen müssen.
*Es gilt aktuell eine verkürzte Bewerbungsfrist von zwei Wochen vor Praktikumsstart für Praktika mit Start bis einschließlich 31.07.2021. Ausgenommen hiervon sind Praktika im Vereinigten Königreich.
Die Förderhöhe des ERASMUS-Praktika-Stipendiums staffelt sich je nach Zielland in drei Stufen.
Förderhöhen für das Projekt 2019:
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 555,00 Euro je 30 Tage
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Gruppe 2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 495,00 Euro je 30 Tage |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, EJR Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 435,00 Euro je 30 Tage |
Förderhöhen für das Projekt 2020:
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
| 555,00 Euro je 30 Tage
|
| Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 495,00 Euro je 30 Tage |
| Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 435,00 Euro je 30 Tage |
Praktika, die ab voraussichtlich Oktober 2020 beginnen sowie Praktika, bei denen ein Entgelt von über 1.000,00 € bezogen wird, werden ab sofort mit dem Projekt 2020 gefördert.
Links zu ERASMUS
Online-Bewerbung bei KOOR/BEST
Erasmus+Charta für Studierende
Informationen der Europäischen Kommission zu Erasmus+
DAAD, Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Baden-Württemberg-STIPENDIUM
Baden-Württemberg-STIPENDIUM
Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH schreibt an der Hochschule Offenburg (und ausgewählten Partnerhochschulen) regelmäßig Anfang des Jahres für das jeweils darauffolgende akademische Jahr Baden-Württemberg Stipendien aus. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende; auf soziale und interkulturelle Kompetenz wird besonders Wert gelegt.
Stipendiendauer: mindestens 3 Monate
Stipendienhöhe: mindestens 600,00 € pro Monat
Die Ausschreibung findet jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres statt und wird per E-Mail, Informationen auf der Homepage und per Infobildschirm veröffentlicht. In der Ausschreibung erhalten Sie Informationen über die erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. März. (Im Jahr 2021 werden erstmals Mittel für eine zweite Ausschreibung zurückgehalten. Im Herbst 2021 wird für das SS 2022 eine nochmalige Ausschreibung zur Vergabe von Restmitteln erfolgen.)
Eine Vergabeentscheidung trifft die Baden-Württemberg Stiftung nach einer Vorauswahl durch die Auswahlkommission der Hochschule Offenburg. Voraussetzung für die Auszahlung des Stipendiums ist die Unterzeichnung eines Stipendienvertrages. Darin verpflichten sich die Stipendiaten u.a. folgende Pflichten zu erfüllen:
- Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums
- Die Gast- und Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn das
Studium unterbrochen oder abgebrochen werden muss
- Im Laufe der Förderung kein anderes Stipendium zu beziehen
- An Veranstaltungen der Baden-Württember Stiftung im Rahmen des Baden-
Württemberg-STIPENDIUMs teilzunehmen
- Einen Erfahrungsbericht über das Studium und den Aufenthalt im Gastland
anzufertigen.
Links zum Baden-Württemberg-STIPENDIUM:
Hinweisblatt zur Erstellung eines Gutachtens
PROMOS
PROMOS
PROMOS ist ein Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen.
Im Rahmen des PROMOS-Programms des DAAD, finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), können Studiensemester an Partnerhochschulen, die nicht am Erasmus+-Programm teilnehmen, sowie selbstorganisierte Studiensemester, Praxissemester und Abschlussarbeiten im Ausland gefördert werden. Die Höhe der Teilstipendienraten wird für das Förderjahr 2021 je nach Land monatlich € 350,00, € 450,00 oder € 550,00 betragen. Die maximale Förderdauer beträgt sechs Monate.
Die Stipendienausschreibung erfolgt zwei Mal jährlich und wird per E-Mail, auf der Homepage und per Aushang veröffentlicht.
Bewerbungsfrist:
15. Januar: für Auslandsaufenthalte mit Semesterstart im Ausland im 1. Halbjahr
15. Juni: für Auslandsaufenthalte mit Semesterstart im Ausland im 2. Halbjahr
Bewerben können sich deutsche und nichtdeutsche Studierende, die regulär an der Hochschule Offenburg eingeschrieben sind mit dem Ziel, hier einen Abschluss zu erreichen. Für nichtdeutsche Studierende sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.
Die hochschulinterne Auswahl erfolgt nach festgelegten Auswahlkriterien durch eine Stipendienkommission. Die Vergabeentscheidung wird innerhalb von maximal vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist getroffen.
Links zu PROMOS:
MWK-Zuschuss
MWK-Zuschuss
Sie können sich für einen Zuschuss für Ihren Auslandsaufenthalt aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg bewerben. Diese Mittel werden voraussichtlich im Herbst eines jeden Jahres durch die Hochschule vergeben. Ein Antrag auf eine Förderung muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes im International Office gestellt werden.
Wenn Sie bereits eine Förderung durch andere Programme erhalten, schließt dies einen Zuschuss durch das MWK aus.
Links zum MWK-Zuschuss:
Fulbright-Stipendien
Fulbright-Stipendien
Die deutsche Fulbright-Kommission vergibt Reisestipendien, Jahresstipendien sowie Stipendien für Summer Schools an Hochschulen in den USA.
Die Bewerbungsfrist für das Reisestipendium für das nächste akademische Jahr endet im Januar. Bewerben können sich u.a. Studierende und Absolventen von Fachhochschulen, die ihren Aufenthalt in den USA über deutsch-amerikanische Hochschulpartnerschaftsprogramme, über deutsch-amerikanische Vereine oder Stiftungen arrangieren und (teil-) finanzieren.
Die Bewerbungsfrist für das Jahresstipendium ist in der Regel Ende Juni / Anfang Juli für das übernächste akademische Jahr. Die Stipendien richten sich u.a. an Studierende und Absolventen von Fachhochschulen und dienen der fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und der Begegnung mit den USA. Abhängig von den Visa-Regelungen können die StipendiatInnen im Einzelfall zur Ergänzung ihres Studienaufenthaltes auch ein selbstarrangiertes und selbstfinanziertes Praktikum an das Stipendium anschließen.
Studierende, die im 1. bis 4. Fachsemester an einer deutschen Fachhochschule eingeschrieben sind und im August an einer amerikanischen Universität ihre sprachlichen, fachlichen und interkulturellen Kompetenzen erweitern möchten, können sich bis Ende Februar bei der Fulbright-Kommission für ein Stipendium im Sommerstudienprogramm bewerben.
Bewerbungsinformationen und Antragsunterlagen zu allen Stipendien finden Sie auf der Homepage der Fulbright Kommission.
Links zu Fulbright-Stipendien:
Verein der Freunde und Förderer der Hochschule Offenburg e.V.
Verein der Freunde und Förderer der Hochschule Offenburg e.V.
Der Verein der Freunde und Förderer der Hochschule Offenburg e.V. fördert auf Antrag Studierende u.a. mit Zuschüssen für Auslandssemester (i.d.R. nur an Partnerhochschulen), Abschlussarbeiten (Bachelor-/Master) und Praktika im Ausland.
Förderanträge für Auslandssemester (i.d.R. nur an Partnerhochschulen) und Auslandspraktika können jederzeit online beim VdF eingereicht werden.
Förderanträge für Auslandssemester und Auslandspraktika werden stets mit dem International Office abgegelichen, um Doppelförderungen zu vermeiden.
Auslands-BAföG
Auslands-BAföG
Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Auslandssemester nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts bei dem für das Zielland zuständigen BAföG-Amt gestellt werden muss.
Links zum Auslands-BAföG:
Auslands-BAföG, Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung
Thomas Gessmann-Stiftung
Thomas Gessmann-Stiftung
Die Thomas Gessmann-Stiftung wurde 1998 gegründet und fördert speziell hochbegabte Studierende in technischen Fächern an Hochschulen des Landes Baden-Württemberg. Die Stiftung vergibt unter anderem Beihilfen für zeitlich begrenzte Studienaufenthalte im Ausland und im Rahmen der Anfertigung von Abschlussarbeiten. Die Stipendienausschreibung erfolgt zweimal jährlich per Email. Bewerbungen können bis Anfang Mai bzw. Anfang November über Frau Jacqueline Obermann (MINT College) eingereicht werden.
HAW.International: Kongress- und Messereisen im Ausland
HAW.International: Kongress- und Messereisen im Ausland
Das Programm "HAW.International: Kongress- und Messereisen" ist Teil der umfassenden, vom BMBF geforderten Programminitiative HAW.International.
Mit dem Programm werden die aktive Teilnahme an internationalen Fachtagungen und Messen im Ausland ermöglicht.
Bewerben können sich:
- Master- und Diplomstudierende der HAWs / FHs (Diplomstudierende: ab dem 4. Studienjahr)
- Promovierende der HAWs / FHs (im eigenständigen oder im kooperativen Promotionsverfahren).
DAAD und sonstige Stipendien
DAAD und sonstige Stipendien
DAAD
Für deutsche Studierende vergibt der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) verschiedene Stipendien. In der Stipendiendatenbank des DAAD finden Sie zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten, die zum Teil auf dieser Seite auch schon erläutert worden sind.
Unter "Nützliche Links" finden Sie noch weitere Stipendiendatenbanken sowie Informationen zu weiteren Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten.
Deutsch-Amerikanisches Praktikantenprogramm
Im Rahmen des Deutsch-Amerikanischen Praktikantenprogramms bieten die GIZ GmbH und ihre amerikanische Partnerorganisation Cultural Vistas jungen Berufstätigen die Möglichkeit zwischen 2 bis 12 Monate erste Berufserfahrung in den USA zu sammeln.